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Ratenkredite haben einen festen Zinssatz, demzufolge mit gleichbleibenden monatlichen Raten.. Dieser bildet ein typisches Finanzierungsinstrument bei privaten Konsumanschaffungen – vor allem zur Finanzierung höherwertiger Konsumgüter.
Bekannt ist zum Beispiel der sogenannte Autokredit.
In der Regel wird ein Privatdarlehen in einer Höhe von 1.000 bis 100.000 Euro vergeben, demzufolge entsprechend Ihrer Bonität. Der Betrag hängt nicht zuletzt vom Anschaffungspreis des zu finanzierenden Konsumgutes ab.
Üblich sind Laufzeiten von bis zu 84 Monaten. Aus der Höhe von Darlehensbetrag, Laufzeit, Zinssatz und ggf. weiteren Gebühren ergibt sich die monatliche Rate. Sie enthält einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Die feste monatliche Rate gibt dem Darlehennehmer Planungssicherheit.
Ein Ratenkredit wird in der Regel ohne besondere Sicherheiten vergeben. Üblicherweise wird lediglich eine Lohn- oder Gehaltsabtretung vereinbart. Bei Autofinanzierungen ist zusätzlich die Sicherungsübereignung des finanzierten Fahrzeugs typisch. Viele Geldgeber bieten darüber hinaus den Abschluss einer Restschuldversicherung an, die bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Bedienung des Darlehens gewährleistet.
Oft fallen im Zusammenhang mit einem Darlehen weitere Gebühren an. Hierzu gehört insbesondere eine Bearbeitungsgebühr zu Beginn. Um unterschiedliche Privatdarlehen-Angebote zu vergleichen, reicht daher die Betrachtung des Zinssatzes alleine nicht aus. Der Gesetzgeber hat deshalb die Anbieter verpflichtet, neben dem nominellen Zinssatz den sogenannten effektiven Jahreszins als Vergleichsgröße anzugeben, der weitere Kostenkomponenten berücksichtigt. Die Bedingungen müssen beim Angebotsvergleich passen. Unter anderem die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung.
Ein Privatdarlehen kann sowohl bei einem deutschen als auch bei einem ausländischen Banken aufgenommen werden. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Darlehen, die im privaten Freundes-, Verwandten- oder Bekanntenkreis vergeben werden. Auch verschiedene Internetplattformen, die private Geldgeber und private Geldnehmer zusammenführen möchten, können Darlehen vermitteln.
Der Darlehen wird für die vereinbarte Laufzeit mit den monatlichen Raten beglichen. Bei Baudarlehen sieht es jedoch anders aus.
Die Höhe der Raten und die Länge der Laufzeit können sehr stark variieren. Außerdem müssen für jeden Ratenkredit Zinsen gezahlt werden, die unter bestimmten Bedingungen auch von der Bonität des Kunden abhängig sind. In diesem Falle müssten alle Kunden, die eine gute oder sehr gute Bonität aufweisen, deutlich weniger Zinsen zahlen als diejenigen Kunden, deren Bonität eher mittelmäßig oder gerade noch ausreichend ist.
Sofern nicht anders festgelegt, steht ein Ratenkredit immer zur freien Verfügung und könnte zum Beispiel zur Finanzierung größerer Konsumwünsche oder zur Umschuldung anderer Raten- oder Dispokredite verwendet werden. Ausdrücklich zweckgebundene Ratenkredite sind vor allem der Auto- und der Immobilienkredit.
Jede Privatperson, die einen Darlehen von einer deutschen Bank oder Sparkasse erhalten möchte, muss dafür bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Neben der Volljährigkeit und einem festen Wohnsitz in Deutschland, müsste der Kunde auch über ein festes und ausreichend hohes Einkommen sowie über eine gute Bonität verfügen. Letztere ist in der Regel immer dann gegeben, wenn keine negativen Schufa-Einträge in Form von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden, gekündigten Privatdarlehen und laufenden Insolvenzverfahren vorhanden sind.
Außerdem werden die meisten Banken darauf bestehen, dass der Kunde Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter ist und dass sein Einkommen deutlich über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Nur in diesem Falle hätte die Bank die Möglichkeit, bei anhaltenden Zahlungsrückständen auf das Einkommen zurückzugreifen und bei Bedarf auch entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten. Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitslose haben es in der Regel sehr schwer, einen normalen Ratenkredit zu bekommen.
Das Problem liegt hier in dem stark schwankenden und zum Teil völlig fehlenden Einkommen. Unter bestimmten Umständen wäre es jedoch möglich, durch die Stellung eines geeigneten Bürgen oder anderer Sicherheiten doch noch einen Privatdarlehen zu bekommen.
Der Autokredit ist eine schnelle und unkomplizierte Finanzierungsmöglichkeit, wenn es um den Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs geht. Dies gehört zu den sogenannten Anschaffungsdarlehen. Er wird von Banken und Kreditinstituten vergeben. Häufig wird der Autokredit auch von Banken vermittelt, mit denen die Autohersteller zusammen arbeiten. Die Konditionen liegen häufig in einem zinsgünstigen Bereich.
Der Autokredit wird bei der Bank beantragt. Zur Auswahl stehen Vollfinanzierung oder Teilfinanzierung. Eine Teilfinanzierung kommt dann in Frage, wenn der Autokäufer entweder eine Teilsumme bereits angespart hat oder sein altes Fahrzeug beim Autohändler in Zahlung gibt. Bei Leasingverträgen kann der Restkaufpreis über das Autodarlehen finanziert werden. Die Bank prüft die Bonität des Schuldnehmers und erteilt erst dann die Zusage. Die Laufzeit des Privatdarlehens ist variabel. Üblich sind Laufzeiten von einem Jahr bis zu sechs Jahren. Die Rückzahlungsrate richtet sich nach der Gesamthöhe, der Laufzeit und den Zinsen.
Möglich ist auch die Variante, bei der niedrige monatliche Raten vereinbart werden und der Rest am Ende der Laufzeit in einer Summe an die Bank zurückbezahlt wird. Diese Form der Darlehenvergabe ist dann sinnvoll, wenn in absehbarer Zeit eine größere Geldsumme zur Verfügung steht, zum Beispiel bei Fälligkeit eines Sparvertrags oder einer Versicherung. Die Konditionen sind von Bank zu Bank unterschiedlich hoch, deshalb ist es empfehlenswert, wenn man die unterschiedlichen Angebote genau vergleicht.
Um einen Autokredit zu erhalten, benötigt der Schuldner ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Dieses wird über die Gehaltsabrechnung nachgewiesen. Die Bank sichert sich mit einer Gehaltsabtretung ab, außerdem wird der Kfz-Brief als Sicherheit an die Bank übergeben. Sinnvoll ist in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung. Manche Banken bestehen darauf, der Kreditnehmer sollte sich jedoch auch in seinem eigenen Interesse für die Vollkaskoversicherung seines Fahrzeugs entscheiden. Bei einem Unfallschaden am Fahrzeug ist man damit zumindest finanziell abgesichert. Für den Fall der Arbeitslosigkeit oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner eine Restschuldversicherung abschließen.